Die Fuggertestamente des 16. Jahrhunderts I
I. Darstellung
Leinen. Hardcover, 175 Seiten, 21,5 x 30 cm
ISBN 978-3-87437-355-5
2. unveränderte Auflage, Januar 1994
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Diese Testamente entstanden in jenem Jahrhundert der Kaufmannsfürsten, in dem ihre Unternehmungen weltpolitisches Gewicht hatten und in dem die Kaufleute den Höhepunkt ihres Einflusses ausübten, in jenem Jahrhundert, in dem sich die Kaiser vor den Kaufleuten verneigten. In dieser Phase des Umbruchs vom Mittelalter zur frühesten Neuzeit vollzog sich ebenso ein Umbruch im Rechtsleben.
Die Fugger machten sich zu Bahnbrechern des römisch-rechtlich orientierten Testamentsrechts, das damals in Augsburg Eingang fand. Unter Nutzung der im Jahre 1512 von Kaiser Maximilian I. erlassenen Notariatsordnung wurden die Interessen der Gesellschaft (der Firma als "Offener Handelsgesellschaft") ebenso wahrgenommen, wie auch dem Wunsch nach persönlicher Vermögensverfügung Rechnung getragen wurde. Grundlage für den Fortbestand der Firma war der Gesellschaftsvertrag unter den Fuggerbrüdern (von 1494 und von 1502) oder, später, der Vertrag zwischen Jakob Fugger dem Reichen und seinen Neffen aus dem Jahre 1513. Dessen Verbindung mit dem später errichteten Familienfideikommiß sollte zum eigentlichen "Grundgesetz" des Hauses Fugger werden. "Familien- und erbrechtliche Motive sind also für die Lösung des Geschaftsbetriebes aus dem Privatvermögen und dem Besitz der Offenen Handelsgesellschaft maßgebend" (Georg Simnacher). Testamente und Gesellschaftsverträge werden im Interesse - den Stamm der Fugger, ihren kaufmännischen Namen und ihren Einfluß stark zu halten - zu einer untrennbaren Einheit. Seit dem zum 20. November 1548 von Anton Fugger errichteten Familienfideikommiß werden die gesellschaftsrechtlichen Regelungen zum ehernen Fuggerschen Familienerbschaftsrecht bis ins 20. Jahrhundert.
Daß die Fugger ihre Notare, darunter der berühmte Humanist und Meistersinger Johannes Spreng, stets als "öffentliche Person" einstuften und nicht etwa nur als Zeugen, dies garantiert eine "öffentliche Stellung" des Notars im süddeutschen Raum schon ganz am Anfang des weltlichen Notariats.
Die Texte der Testamente, hier erstmals wortgetreu wiedergegeben, bezeugen in gleicher Weise den Aufstieg der Fuggergeschlechter von Kaufleuten zu Adeligen, von Handelsmännern zu Humanisten. Aus den Testamenten werden anschauliche Angaben sichtbar über die Lebenshaltung der Familienmitglieder, über ihre Glaubenseinstellung am Umbruch von Reformation und Gegenreformation.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Einführung
1. Kapitel
Überblick über die Geschichte des Hauses Fugger von der Lilie
bis zum 17. Jahrhundert
2. Kapitel
Die Entwicklung des Testaments in Deutschland bis zur Rezeption des römischen Rechts
3. Kapitel
Die Rezeption des römischen Testamentsrechts in der freien Reichsstadt Augsburg
Die Testamente der Fugger im Allgemeinen
4. Kapitel
Einführung
5. Kapitel
Die Intestaterbfolge der Fugger im 15. Jahrhundert
6. Kapitel
Die von den Fuggern gewählten Testamentsformen und deren rechtsgeschichtliche Einordnung
7. Kapitel
Testamentsvollstrecker und Zeugenschaften
8. Kapitel
Formel oder persönlicher Wille?
9. Kapitel
Die Testamente und die Gesellschaftsverträge
10. Kapitel
Das Fuggersche Familienfideikommiß in den Testamenten und das Privileg Kaiser Karls V.
11. Kapitel
Die Handelsbestimmungen in den Testamenten
12. Kapitel
Die Seelgerätsbestimmungen
13. Kapitel
Die Stiftungen in den Fuggertestamenten
Die Testamente der Fugger im einzelnen
14. Kapitel
Die frühen Neffentestamente
15. Kapitel
Die Testamente Jakob Fuggers
16. Kapitel
Das Testament des Hieronymus Fugger
17. Kapitel
Anton Fuggers letztwillige Verfügungen
18. Kapitel
Die Testamente Georg Fuggers und seiner Gemahlin
19. Kapitel
Testament und Kodizill Hans Fuggers
20. Kapitel
Testament und Kodizill Jakob Fuggers, Herr zu Babenhausen
21. Kapitel
Das Testament Marx Fuggers
Die Erbfolge ohne Testament in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts
22. Kapitel
Die Intestaterbfolge nach Christoph Fugger
23. Kapitel
Das erbrechtliche Schicksal des Vermögens von Ulrich Fugger zu Heidelberg
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