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BÜCHER

Anton H. Konrad Verlag

Schulstr. 5
89264 Weißenhorn
Deutschland

 

Telefon: +49-7309-2657
Telefax: +49-7309-6069
info(et)konrad-verlag.de

Inhaber: Dr. Christoph Konrad
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Absatz 2 RStV: Christoph Konrad

Repräsentant: Dr. Christoph Konrad

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a UStG: DE327676577

Amtsgericht Neu-Ulm

ZVSR-Registrieungsnummer (LUCID): DE1360773755609

EORI-Nummer: DE821327961640524

Verkehrsnummer: 13624


Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Rechtliche Hinweise

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Preise wird keine Gewähr übernommen.

Folgende Hinweise gelten für die Nutzung sowie für den Zugriff auf das Material, die auf dieser Website präsentiert sind. Ihnen obliegt die Verpflichtung, auf diese Hinweise alle Personen aufmerksam zu machen, die für Sie auf dieses Material zugreifen.

Haftung und Nutzung

Diese Website dient lediglich der Information. Den Inhalt dieser Website hat der Anton H. Konrad Verlag (Konrad Verlag) gewissenhaft und sorgfältig zusammengestellt. Da sich Informationen und Daten schnell ändern können, wird für die Richtigkeit oder Art der Inhalte dieser Website keine Garantie weder ausdrücklich noch impliziert übernommen. Auch übernimmt der Inhaber dieser Website keine Haftung (inklusive der Haftung für indirekten Verlust oder Gewinn- oder Umsatzverluste) bezüglich der Inhalte oder deren Nutzung.

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Urheberrecht / Copyright

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Die Logos dieser Website sind Warenzeichen des Anton H. Konrad Verlags (Konrad Verlags) und dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Anton H. Konrad Verlags nicht verwendet werden. Alle Verstöße gegen die Rechte des Anton H. Konrad Verlags ziehen gerichtliche Schritte nach sich.

 

KI-Nutzung / Datamining

Alle vom Rechteinhaber erstellten Texte, Bilder, Grafiken und andere Inhalte unterliegen dem Urheberrecht, das alleine beim Anton H. Konrad Verlag (Konrad Verlag), Eigentümer Dr. Christoph Konrad, verbleibt.

Der Anton H. Konrad Verlag behält sich das Recht auf Verwertung urheberrechtlich geschützter Inhalte der Website unter der URL https://www.konrad-verlag.de bzw. https://konrad-verlag.de/ inklusive aller Unterseiten und Unterverzeichnisse, die zum Eigentum des Anton H. Konrad Verlags gehören, zum Zwecke des KI-Trainings bzw. Dataminings nach § 44b UrhG ausdrücklich vor. Jede Form unbefugter Nutzung ist somit ausgeschlossen.


Verbraucherstreitbeilegung

Gemäß dem ab dem 1. Februar 2017 gültigen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weisen wir darauf hin, dass wir nicht verpflichtet sind, an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren bzw. an der Verbraucherstreitschlichtung teilzunehmen und daher an diesen Verfahren nicht teilnehmen.

Im Falle einer Verbraucherschutzstreitigkeit, ist die hierfür zuständige Streitschlichtungsstelle:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein

www.verbraucher-schlichter.de

 

Alle weiteren Rechte vorbehalten.



Sonstige rechtliche Hinweise

 

GPSR der EU (Produktsicherheitsverordnung = General Product Safety Regulation) 2023/988 vom 10.05.2023, inkraftgetreten am 13.12.2024:

Auskünfte zu unseren Produkten - Büchern und Papeterieartikeln (Krippe, Adventskalender u.a.) unterliegen der GPSR. Die Auskünfte betreffen alle Produkte die ab dem 13.12.2024 neu (Art. 2, Abs. (3)) in Verkehr gebracht werden (Art. 3, Satz 7).

Für alle Produkte, die vor dem 13.12.2024 in Verkehr gebracht wurden, gilt (105) der Stellungnahme der EU zu EWR.

Gemäß Anwendungsbereich unter Art. 3, Abs. 28 unterliegen Kunstwerke nicht der GPSR.

In Ergänzung die Handreichung unseres Verbands 'Börsenverein des deutschen Buchhandels e. V.':

"Die Regelungen der GPSR gelten für alle Produkte, die ab dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht werden, also erstmals auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden. Nach Rechtsprechung des EUGH ist das der Fall, wenn „der Herstellungsprozess des Produkts nach dem Willen des Herstellers abgeschlossen ist", spätestens aber, wenn ein Produkt den Organisations- und Einflussbereich des Herstellers verlassen hat (h.M. in Deutschland nach Produkthaftungsgesetz)."

Unsere schönen Bücher bekommen Sie ohne Beigaben und zusätzliche Funktionen, daher können sie sicher wie Bücher verwendet werden und stellen für Sie in der Regel kein Risiko bezüglich Sicherheit oder Gesundheit dar. Gemäß Art. 9, Abs. 7. entfällt demnach die Pflicht zu klaren Anweisungen und Sicherheitsinformationen.

 


BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) der EU, inkraftgetreten am 28.6.2025:

Gemäß § 3 Abs. 3 des BFSG sind wir zur Einhaltung desselben nicht verpflichtet. Gleichwohl bemühen wir uns, die Empfehlungen umzusetzen für eine bessere Barrierefreiheit beim Besuchen unserer Webpräsenz.

 


EUDR (Entwaldungsverordnung) der EU 2023/1115, geändertes Inkrafttreten nach EU 2024/3234 für K(M)U am 30.06.2026, am 04.12.2025 verlängert auf 30.12.2026:

(Gemäß Art. 38, Abs. 3 der EUDR 2023/1115 wurde das Inkrafttreten nach 2024/3234 gemäß Art. 2, Abs. 3 (3) auf den 30.06.2026 verschoben.) Als Marktteilnehmer, die zum Teil Holzerzeugnisse in Verkehr bringen, wurden wir (zuerst) zur Nachweispflicht für alle schönen Bücher, die wir ab dem Inkrafttreten in Verkehr bringen, angehalten. Alle Bücher und andere Druckerzeugnisse und Produkte, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, unterliegen nicht der EUDR.

05.12.2025:

Gemäß der Meldung des Börsenvereins unterfallen alle Druckerzeugnisse im Anhang I nicht mehr der EUDR - Einer Einigung des EU-Parlamentes und Rats vom 04.12.2025 zufolge. Dies betrifft Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes, hand- oder maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne.

 


Ökodesign-Verordnung der EU 2024/1781 vom 13.06.2024, inkraftgetreten am 23.04.2024:

Geltungsbeginn gemäß Kapitel II, Art. 4, Abs. 4 ist der 23.06.2025, wonach das Sammeln der Daten über das Gewicht der vernichteten Produkte anfängt, die auf der Website des Unternehmens veröffentlicht werden müssen.

Nach Gründen zu 2024/1781, Art. 56 sind K(M)U von der Erfüllung ausgeschlossen und in Anwendung durch Kapitel VI, Art. 24, Abs. 1d und Kapitel VI, Art. 25, Abs. 1.

(Diese Verordnung wurde hauptsächlich mit Hinblick auf die Industriebereiche Bekleidung, Schuhe, Möbel, Metall- und Elektrowaren und ihre Nachhaltigkeit und Recyclingfähigkeit eingeführt.)

 


PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation)-Verordnung der EU 2025/40 vom 19.12.2024, und VerpDG Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz), inkraftgetreten ab 12.08.2026:

Verschärfte Regelung bez. Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Nachhaltigkeit und Kennzeichnung; setzt die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) um, unter Einbeziehung der ZVSR (LUCID).

Wir erfüllen bereits die gültige ZVSR (LUCID) - Regelung unter der o.g. Registrierungsnummer. Gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 13 PPWR ist der Auftraggeber der "Erzeuger" der Verpackung. Wir nehmen hier die Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen in Anspruch: Ist der Auftraggeber ein Kleinstunternehmen, gilt der tatsächliche Produzent als Erzeuger – sofern im selben EU-Mitgliedstaat ansässig. Dies betrifft Standardversandkartons, neutrales Füllmaterial, übliche Versandtaschen, ohne eigene Marke/Vorgabe bzw. ohne eigenes Branding.

Erzeugerpflichten gelten für Verpackungen, die ab dem 12.8.2026 erstmals – befüllt oder unbefüllt – auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden. Zuvor in Verkehr gebrachte Verpackungen (Weitergabe in der Lieferkette unter Eigentums- oder Besitzübertragung) sind nicht betroffen, auch wenn sie den Endkunden erst nach dem 12.8.2026 erreichen.

Liebe Kunden, wir benutzen für Ihre Bestellungen Kartonage und Füllmaterial, das neutral ist und wiederverwendet werden kann. Für diese Materialien, bezahlen wir Gebühren, die wir nach Mengenmeldungen im ZVSR/LUCID dem Systembeteiliger mitteilen. Alles Andere sortieren wir und führen es dem Recycling zu. Auch hierfür zahlen wir Gebühren vor Ort.

Neue Vorgaben der PPWR in der aktuellen Fassung verlangen von jedem Versender/Onlineshop/Hersteller im PPWR-Sinn, dass er sich bei Versand in andere EU-Länder dort

  • bei einer zentralen Verpackungsstelle registriert
  • bei einem Systembeteiliger registriert
  • Mengenmeldungen bei beiden abgibt und Gebühren beim Systembeteiliger zahlt
  • einen Bevollmächtigten für das PPWR in dem anderen EU-Land findet, benennt und bezahlt
  • der Vorgang muss in jedem einzelnen EU-Land, in das auch nur ein Paket gesendet wird, vollständig abgeschlossen werden.

Pro Land entstehen hier zusätzliche Kosten (auch für Verpackungen, für die man schon im eigenen Land bezahlt hat) ab ca. 300,00 Euro im Jahr.

Dieser Mehraufwand ist nicht verhältnismäßig. Daher müssen wir erstmal unsere Lieferungen in andere EU-Länder einstellen und liefern nur in Deutschland und in Nicht-EU-Länder. Wir hoffen sehr, dass die EU-Regelungen und Gesetze bald angepasst werden, damit wir Sie wieder auch im EU-Ausland beliefern können.

 


EmpCo (Gewährleistungsrecht und harmonisierte Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie)-Richtlinie der EU-Durchführungsverordnung 2025/1960 von 25.09.2025, inkrafttreten am 27.09.2026:

Text-Begründung, Abs. 2:

"Die harmonisierte Mitteilung ist ein obligatorischer Hinweis an der Verkaufsstelle, mit dem die Verbraucher auf ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht aufmerksam gemacht werden sollen. Die harmonisierte Kennzeichnung betrifft hingegen eine freiwillige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie, mit der Hersteller den Verbrauchern die Haltbarkeit ihrer Waren garantieren können."

Die Umsetzungsvorgaben für den Buchhandel und für Verlage sind in Bearbeitung.

 



Programmierung, Layout & Technik

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